Auf Frage sei in der Zeit zwischen diesem und dem schon früher geschilderten Vorfall nichts mit dem Beschuldigten geschehen. Die Frage, ob sie zwischen diesen beiden Vorfällen noch weitere Male beim Beschuldigten gewesen sei, verneinte die Privatklägerin. Sie fügte an, sie sei dann ja auch lange Zeit nicht mehr beim Grosi in den Ferien gewesen. (Ab 14:12:45) Auf Frage habe sie damals niemandem davon erzählt, auch dem Grosi nicht. Auf Frage wisse sie nicht, warum. Sie habe damals Angst gehabt, davon zu erzählen. (Ab 14:13:05)