Auf Frage wisse sie nicht, in welcher Jahreszeit dies geschehen sei. Auf Frage sei es aber nicht jener Vorfall gewesen, von welchem sie das letzte Mal erzählt habe. Der Vorfall, von dem sie jetzt spreche, sei vor dem anderen Vorfall geschehen. Auf Frage, ob dieser Vorfall [zeitlich] viel vor dem anderen Vorfall passiert sei, überlegte die Privatklägerin und antwortete dann: «Ja….schon». Auf Frage wisse sie nicht mehr, ob sie damals längere Zeit beim Grosi in den Ferien gewesen sei. Auf Frage wisse sie auch nicht mehr, an welchem Wochentag dies geschehen