ja, das mit em Füdli und het dört ou drunde umegfummlet». Auf Frage, wo genau er das mit dem Füdli gemacht habe, erwiderte die Privatklägerin: «Vorne». Auf weitere Frage, wo genau vorne, sie könne es auch zeigen, meinte die Privatklägerin «hie» und legte ihre Hand mit ausgestrecktem Zeigfinger zwischen ihre Beine, in den Bereich des Geschlechts. Auf Frage, was der Beschuldigte denn genau gemacht habe, gab sie an, er habe einfach dort unten «umeglängt». (Ab 14:06:37) Auf Frage wisse sie nicht mehr, wann dieser Vorfall gewesen sei. Sie wisse einfach noch, dass sie in den Ferien gewesen sei, vielleicht an einem Wochenende. Auf Frage wisse sie nicht, in welcher Jahreszeit dies geschehen sei.