Er denke, es sei mit Schamgefühlen zu erklären, dass die Privatklägerin den zweiten Vorfall nicht von Anfang an erwähnt habe. Die Privatklägerin habe öfters gefragt, ob sie selber daran schuld sei, dass der Beschuldigte das gemacht habe. Er habe sich jedenfalls nie veranlasst gesehen, an den Worten seiner Tochter zu zweifeln (pag. 558 Z. 1 ff.). 8.5.14 Die Privatklägerin war am 4. Dezember 2014 ein zweites Mal videobefragt worden (DVD, pag.