8.5.13 Im Rahmen seiner Einvernahme an der Berufungsverhandlung bestätigte der Vater der Privatklägerin diese Aussage. Er führte aus, es gebe immer noch Momente, in denen die Privatklägerin plötzlich auf kleine Dinge reagiere und introvertiert werde. Sie wolle dann oft nicht darüber sprechen (pag. 557 Z. 19 ff.). Zum früheren Vorfall gab er zu Protokoll, es sei für ihn schockierend gewesen, als in den Sommerferien plötzlich auch noch von einem zweiten Übergriff die Rede gewesen sei. Er denke, es sei mit Schamgefühlen zu erklären, dass die Privatklägerin den zweiten Vorfall nicht von Anfang an erwähnt habe.