25 8.5.12 D.________, der Vater der Privatklägerin war anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nicht speziell zur Entstehungsgeschichte der Vorwürfe über einen früheren Vorfall befragt worden. Er hatte aber erneut zu Protokoll gegeben (pag. 383 f.), die Privatklägerin würde versuchen, das Ganze zu schubladisieren und zu verdrängen. Es gebe aber immer wieder Situationen, in denen es hervorkomme. So habe die Privatklägerin z.B. beim ________ einen ________ der Marke A.________ wegen des Namens nicht benutzen wollen.