Es sei nicht so, dass sie am 6. August 2014 bloss zusammengefasst habe, was die Privatklägerin ihr zuvor in den Ferien erzählt gehabt habe, sondern diese habe ihr alles nochmals so erzählt bzw. diktiert. Danach hätten sie dann nicht mehr darüber gesprochen (pag. 554 Z. 22 f.). Sie habe keinen Anlass, an den Worten ihrer Tochter zu zweifeln. Diese habe die Sache verdrängt, sie sei introvertierter und stiller geworden. In der Schule laufe es aber in Anbetracht der Umstände nicht schlecht (pag. 554 Z. 18 ff., pag. 554 Z. 40, pag. 555 Z. 5 ff.).