Diese habe ihnen geraten, alles aufzuschreiben (pag 554 Z. 13 f.). Die Privatklägerin habe explizit gewünscht, dass sie [die Mutter] es aufschreibe. Sie sei mit der Privatklägerin an den Küchentisch gesessen und die Privatklägerin habe ihr diktiert. Sie [die Mutter] habe versucht, alles so aufzuschreiben, wie die Privatklägerin es ihr gesagt habe, einfach ins Hochdeutsche übersetzt (pag. 554 Z. 14 ff.). Es sei nicht so, dass sie am 6. August 2014 bloss zusammengefasst habe, was die Privatklägerin ihr zuvor in den Ferien erzählt gehabt habe, sondern diese habe ihr alles nochmals so erzählt bzw. diktiert.