wie er auf der Putzmaschine noch gesagt habe, sie habe schöne Brüste; und wie sie – nachdem der Beschuldigte «das alles» gemacht habe – wieder nach draussen gegangen und mit der Putzmaschine herumgefahren seien (ab 14:12:02). Auf offen formulierte Nachfragen hin, ergänzte die Privatklägerin unter anderem, wie der Beschuldigte sie beim Garagentor «nass» geküsst habe und wie er ihr später im Büro auch noch «d Zunge ids Muu gstosse» habe (ab 14:15:20). Von sich aus unterschied sie dabei z.B., dass der Beschuldigte sowohl von unten wie auch von oben in bzw. unter ihr T-Shirt gefasst habe (ab 14:21:10).