8.5.9 Die Privatklägerin selbst war am 14. Juli 2014 erstmals von einer dazu ausgebildeten Spezialistin der Kantonspolizei videobefragt worden (DVD, pag. 110). Zu Beginn der Einvernahme wurde die Privatklägerin darüber informiert, dass sie im Strafverfahren gegen den Beschuldigten als Auskunftsperson befragt werde, «weil etwas zwischen [ihr] und A.________ passiert» sei. Weiter wurde die Privatklägerin unter anderem angewiesen, nichts zu erfinden und es zu sagen, falls sie etwas nicht mehr wisse.