47). Anlässlich ihrer Einvernahme vom 14. Juli 2014 gab sie zu Protokoll, sie [die Eltern] hätten am vergangenen Freitag [11. Juli 2014] von den Vorwürfen erfahren. Ihre Mutter habe ihren Ex-Mann angerufen und dieser habe sie dann umgehend benachrichtigt (pag. 116 Z. 32 ff.). Ihr Ex-Mann sei die beiden Mädchen dann am Samstagmorgen [12. Juli 2014] bei den Grosseltern abholen gegangen. Auf dem Weg nach Hause habe er die Privatklägerin gefragt, ob sie darüber sprechen wolle, was die Privatklägerin mit der Begründung verneint habe, sie wolle es erst erzählen, wenn keine Geschwister mehr anwesend seien (pag.