21 8.5.6 Anlässlich seiner Einvernahme vom 24. Juli 2014 gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass «die Sache [...] viel weiter zurück[gehe]». Dies insofern als die Grossmutter der Privatklägerin ihm anlässlich des Gesprächs vom 9. Juli 2014 gesagt habe, dass gemäss der Privatklägerin «bereits etwas gewesen» sei. 8.5.7 E.________, die Mutter der Privatklägerin, hatte am 12. Juli 2014 Anzeige bei der Polizei erstattet (vgl. pag. 47).