__», wonach die Grossmutter der Privatklägerin ihm bei der "Gegenüberstellung" von Mittwoch, 9. Juli 2014, gesagt habe, dass schon zu einem früheren Zeitpunkt etwas gewesen sein solle. Der Beschuldigte schilderte auch wie er die Privatklägerin mehrfach danach gefragt habe, weshalb sie denn trotzdem unbedingt wieder zu ihm habe kommen wollen, sie aber nicht geantwortet habe. Und er beschrieb, wie er im Nachgang dem Ehemann der Grossmutter den früheren Vorfall geschildert habe (pag. 75 Z. 111 f.).