8.5.5 Anlässlich seiner Ersteinvernahme vom 17. Juli 2014 beschrieb der Beschuldigte auf offene Frage, was er am Samstag 5. Juli 2014 gemacht habe, zunächst, wie die Privatklägerin an diesem Tag ein «Rössli» in seinem Büro gezeichnet habe, während er auf der Toilette gewesen sei. Als er zurückgekommen sei und sich auf den Bürostuhl gesetzt habe, sei die Privatklägerin mit dem Rücken vor ihn [hin-] gestanden und habe sich dann zurückgelehnt (pag. 73 Z. 24 ff.).