» Erst jetzt als diese Anschuldigungen gemacht worden seien, habe er sich daran erinnert und dem Ehemann der Grossmutter gesagt: «Ig gloube das Meitli suecht öppis» (pag. 200 drittletzter Absatz). 8.5.5 Anlässlich seiner Ersteinvernahme vom 17. Juli 2014 beschrieb der Beschuldigte auf offene Frage, was er am Samstag 5. Juli 2014 gemacht habe, zunächst, wie die Privatklägerin an diesem Tag ein «Rössli» in seinem Büro gezeichnet habe, während er auf der Toilette gewesen sei.