Ein Telefonanruf meldete sich an. Um diesen annehmen zu können, die Wochenendschaltung auf der Telefonanlage war aktiviert, musste ich mich ins andere Büro begeben. Es war Samstagmorgen, ein Kunde wollte etwas wissen, ich nahm das Gespräch stehend entgegen, dieses dauerte an. Während ich mit dem Kunden sprach postierte sich [die Privatklägerin], ohne jegliche Aufforderung und aus total eigener Initiative vor mich. Dabei drückte sie ihren Rücken hin und her reibend, gegen meine Oberschenkel und meinen Unterleib. Ich beendigte das Gespräch und nahm damals keine weitere Notiz von der Sache.»