20 Er [der Beschuldigte] habe dem Ehemann der Grossmutter der Privatklägerin noch erzählt, was sich bei einem früheren Besuch der Privatklägerin beim Zeichnen in seinem Büro abgespielt habe. Es sei nämlich so gewesen: «Die beiden Kinder, also [die Privatklägerin] und [ihre Schwester], machten Zeichnungen, ich sass auf dem Bürostuhl und [die Privatklägerin] zeichnete stehend [...] vor mir. Ein Telefonanruf meldete sich an.