Auf seine Frage, wieso sie sich nicht gewehrt habe, habe die Privatklägerin gemeint, weil sie Angst gehabt habe. Auf die weitere Frage, warum sie denn unbedingt zu ihm ins Büro habe kommen und eine Zeichnung machen wollen, wenn angeblich er doch schon früher «solch böse Sachen» gemacht habe, habe die Privatklägerin trotz mehrmaligen Nachfragens nicht geantwortet (pag. 200 dritter Absatz). Schliesslich habe er verlangt, noch mit dem Ehemann der Grossmutter zu sprechen. Dieser habe ihm dann bestätigt, dass die Privatklägerin lügen könne wie gedruckt.