Unter Tränen habe ihm die Privatklägerin ganz schlimme Vorwürfe gemacht («Du hesch mir Zungeküss gäh u du hesch mir a Brüscht u id Hose griffe»). Die Grossmutter der Privatklägerin habe ihm zudem mitgeteilt, dass er gemäss der Privatklägerin «scho früecher einisch a ihre umegfummlet» haben soll (pag. 200 zweiter Absatz). Er sei über die Anschuldigungen entsetzt gewesen und sich zu wehren begonnen. Auf seine Frage, wieso sie sich nicht gewehrt habe, habe die Privatklägerin gemeint, weil sie Angst gehabt habe.