Er habe nicht genau erfahren, was dem Beschuldigten vorgeworfen werde. Aber er habe noch mitbekommen, als seine Frau die Privatklägerin gefragt habe, ob schon früher etwas gewesen sei und die Privatklägerin dies bejaht habe. Als seine Frau die Privatklägerin dann gefragt habe, wann dies gewesen sei und zu ihr gesagt habe, dass sie ja damals gar nicht alleine dort gewesen sei, habe die Privatklägerin geantwortet, das «nüt passiert» sei (pag. 139 Z. 191 ff.). Sie seien nicht sehr oft, vielleicht alle drei Monate einmal mit der Privatklägerin und ihrer Schwester im Restaurant U.________ gewesen (pag. 137 Z. 59).