Zudem gab der Ehemann der Grossmutter zu Protokoll, er sei an jenem Mittwoch [9. Juli 2014], als zunächst die Konfrontation zwischen der Privatklägerin, seiner Frau und dem Beschuldigten stattgefunden habe, anschliessend auch noch kurz zum Beschuldigten gegangen. Dieser habe behauptet, dass er nichts gemacht hätte, sondern die Privatklägerin in seinem Büro eine Zeichnung gemacht und er [der Beschuldigte] sich [lediglich] von hinten «so über sie her[ge]bückt» habe. Ansonsten habe der Beschuldigte eigentlich nichts gesagt (pag. 138 f. Z. 152 ff.). Er habe nicht genau erfahren, was dem Beschuldigten vorgeworfen werde.