Bei der Konfrontation am Mittwoch [9. Juli 2014] habe der Beschuldigte nach Übergabe des Briefes alles abgestritten. Die Privatklägerin habe aber – auch direkt gegenüber dem Beschuldigten – darauf beharrt, dass es so gewesen sei. Sie habe geweint und drei oder vier Mal wiederholt, dass sie schwöre, dass der Beschuldigte dies getan habe. Schliesslich sei der Beschuldigte zur Privatklägerin getreten und habe sie gefragt, wie er das wieder gutmachen könne. Die Privatklägerin habe geantwortet, er könne es nicht mehr gut machen. Danach seien sie gegangen (pag. 132 Z. 170 ff., für Details vgl. auch vorinstanzliches Motiv pag.