Sie hätten dann die Privatklägerin schon am Dienstag aufgefordert, einen Brief mit den Vorwürfen an den Beschuldigten zu schreiben. Die Privatklägerin habe nicht genau begriffen, was sie habe aufschreiben sollen und da habe sie [die Grossmutter] ihr gesagt, sie solle einfach das aufschreiben, was sie ihr [der Grossmutter] erzählt gehabt habe. Und wenn es nicht so sei, solle sie sich im Brief entschuldigen (pag. 132 Z. 159 ff.). Bei der Konfrontation am Mittwoch [9. Juli 2014] habe der Beschuldigte nach Übergabe des Briefes alles abgestritten.