Als sie [die Grossmutter] dann am nächsten Tag [d.h. am Sonntag, 6. Juli 2014] den Beschuldigten mit den Vorwürfen konfrontiert habe, habe dieser alles abgestritten und vorgeschlagen, ob sie nicht mit der Privatklägerin vorbeikommen könne, damit die Sache geklärt werden könne. Die Privatklägerin habe denselben Vorschlag gemacht und sie hätten ein Treffen für den nächsten Mittwoch vereinbart (pag. 131 Z. 137 ff.). Sie hätten dann die Privatklägerin schon am Dienstag aufgefordert, einen Brief mit den Vorwürfen an den Beschuldigten zu schreiben.