Man müsse aber vorsichtig sein, von der Art der Äusserung auf die emotionalen Auswirkungen der Ereignisse auf und die subjektive Bedeutung der Ereignisse für die Privatklägerin zu schliessen. Darauf wird bei der Würdigung der Aussagen der Privatklägerin zurückzukommen sein (nachstehend E. II.8.6.3). 8.5 Subjektive Beweismittel 8.5.1 Die nachfolgende Darstellung der subjektiven Beweismittel erfolgt – soweit möglich – chronologisch in Bezug auf die Entstehungsgeschichte der Vorwürfe betreffend eines weiteren Übergriffes im Winter 2013/2014. 8.5.2 Laut den Aussagen von G.