Sie habe auch Mühe, ihre eigenen emotionalen Reaktionen zu regulieren, und sich in andere Menschen einzufühlen. Es falle ihr deshalb schwer, soziale Situationen und Beziehungen adäquat einzuschätzen, richtig zu verstehen und angemessen damit umzugehen, vor allem wenn es sich dabei um unbekannte Situationen oder unbekannte Personen handle. Wenn sich die Privatklägerin unwohl fühle, könne sie sich sprachlich kaum ausdrücken und bringe ihr Unwohlsein über unspezifische Stress-Symptome zum Ausdruck.