11 Zudem bestünden angesichts der oberinstanzlichen Bestätigung der Mutter der Privatklägerin, wonach sie bei der Niederschrift des Diktats habe nachhaken müssen, nun aktenkundig Hinweise für das Vorliegen einer Suggestiv-Situation. Zu Suggestionen sei es auch bei den Videobefragungen der Privatklägerin durch die Polizei gekommen. So habe die befragende Polizistin als Prämisse vorausgesetzt, dass «etwas vorgefallen» sei, und die Privatklägerin zudem mit Suggestivwirkung zur Wahrheit ermahnt.