Erst auf Vorhalt des Diktats habe die Privatklägerin dann angegeben, dass es schon mal einen Vorfall gegeben habe, nämlich dass ihr der Beschuldigte am Esstisch in die Hose/Unterhose gefasst habe. Dass der Beschuldigte ihr damals im Büro auch noch an die Brüste gefasst habe, habe die Privatklägerin zunächst aber wiederum nicht erwähnt, sondern erst auf weiteren Vorhalt, dass im Schreiben noch etwas von einem Telefon stehe. Auch habe die Privatklägerin den Vorfall zeitlich nicht näher einordnen können. Die Polizistin habe ihr die Antworten regelrecht wie Würmer aus der Nase ziehen müssen.