8. Vorfall von Winter 2013/2014 8.1 Erwägungen der Vorinstanz Während die Vorinstanz die in der ersten Videobefragung gemachten Aussagen der Privatklägerin zum Vorfall vom 5. Juli 2014 als äussert glaubhaft qualifizierte und darauf abstellte, taxierte sie ihre Angaben und anlässlich der zweiten Videobefragung gemachten Aussagen zum oberinstanzlich noch zu beurteilenden ersten Vorfall von Winter 2013/2014 als nicht genügend glaubhaft, um zweifelsfrei davon