9 7.3 Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Beweislage ist wenig erstaunlich, dass der Beschuldigte den erstinstanzlichen Schuldspruch akzeptiert bzw. nicht angefochten hat. Wenn er sich nun oberinstanzlich als Justizopfer darstellt und geltend macht, er habe es aus geschäftlichen Gründen unterlassen, ein Rechtsmittel zu ergreifen, resp. weil er im Leben «wirklich Besseres zu tun» habe, «als sich gegen den allmächtigen Staat aufzulehnen, für etwas dass [er] nicht gemacht habe» (pag. 560 Z. 5 ff.; letztes Wort, pag.