Die Videoaufnahmen zeigen zudem, wie der Beschuldigte die Privatklägerin – nachdem diese schliesslich doch zum Beschuldigten auf die Putzmaschine gestiegen war und sich zwischen seinen Beinen platziert hatte – mit den Händen umfasste und wie er in der Folge während rund einer Minute (Videozeit 12:57:35 - 12:58:33) mit mindestens einer Hand im Bereich ihrer Brust/ihres Bauches manipulierte. Die Privatklägerin stand derweil bocksteif vor dem Beschuldigten, welcher sich seinerseits wiederholt nach links und nach hinten umschaute. Was der Beschuldigte in besagtem Zeitraum genau mit bzw. an der Privatklägerin machte, ist zwar nicht erkennbar.