Die Privatklägerin ihrerseits zögerte dagegen sichtlich, dieser Aufforderung nachzukommen (sie stützte die Hände in ihre Hüften und schwenkte verneinend ihren Oberkörper hin und her, vgl. Videozeit 12:56:50). Die Videoaufnahmen zeigen zudem, wie der Beschuldigte die Privatklägerin – nachdem diese schliesslich doch zum Beschuldigten auf die Putzmaschine gestiegen war und sich zwischen seinen Beinen platziert hatte – mit den Händen umfasste und wie er in der Folge während rund einer Minute (Videozeit 12:57:35 - 12:58:33) mit mindestens einer Hand im Bereich ihrer Brust/ihres Bauches manipulierte.