Darüber hinaus ist auch klar erkennbar, dass der Beschuldigte die Privatklägerin wiederholt aufforderte, sich zu ihm auf die an der roten Wand stehende Putzmaschine zu setzen (indem er sich z.B. wiederholt auf den Schenkel klopfte, vgl. Videozeit 12:56:45, 12:57:24). Die Privatklägerin ihrerseits zögerte dagegen sichtlich, dieser Aufforderung nachzukommen (sie stützte die Hände in ihre Hüften und schwenkte verneinend ihren Oberkörper hin und her, vgl. Videozeit 12:56:50).