Auf den Aufnahmen der Überwachungskamera 13 (DVD pag. 71, Datei 192.168.1.64_8000_13_20140705104701_1301468.mp4) ist nicht nur ersichtlich, - wie der Beschuldigte bei eingeblendeter Videozeit 12:56:25 erstmals gemeinsam mit der Privatklägerin den Aussenbereich vor dem Garagentor betrat und sich auf die Putzmaschine begab; - wie er mit der Privatklägerin sprach, worauf diese ihr Mobiltelefon aus der Tasche nahm; - wie sich die Privatklägerin daraufhin bei Videozeit 12:57:28 zum Beschuldigten auf die Putzmaschine begab und sich zwischen dessen Beinen platzierte;