vereinzelt potentiell suggestiv vorgegebene Inhalte. Auch Motive für eine wissentliche und willentliche Falschbelastung sind bei der Privatklägerin nicht erkennbar. Namentlich ist nicht davon auszugehen, dass sich die Privatklägerin von der Zeitschrift «Bravo-Girl» zu einer Falschbezichtigung des Beschuldigten inspirieren liess. Wie die Vorinstanz diesbezüglich zu Recht ausführt, bestehen keine inhaltlichen Übereinstimmungen zwischen den im fraglichen Artikel beschriebenen und den dem Beschuldigten von der Privatklägerin tatsächlich vorgeworfenen Handlungen. 7.2.4