Während der Geschehnisse im Büro habe der Beschuldigte zur Privatklägerin auch gesagt, sie solle einmal probieren, sich selbst zu befriedigen, dies tue gut. Anschliessend seien der Beschuldigte und die Privatklägerin wieder nach draussen zur Putzmaschine gegangen und damit herumgefahren. Der Beschuldigte habe zur Privatklägerin noch gesagt, sie habe schöne Brüste. Dann habe die Privatklägerin ihre Jacke an