Danach seien beide nach draussen gegangen, um mit der Putzmaschine zu fahren, welche jedoch nicht angesprungen sei. Bei dieser Gelegenheit habe der Beschuldigte die Privatklägerin nach ihrem Wohn- und Schulort und nach ihrem Mobiltelefon gefragt, worauf sie ihm die erfragten Angaben gegeben und – wie auf den Videoaufnahmen ersichtlich – auch ihr Mobiltelefon aus der Hosentasche genommen habe. In der Folge habe der Beschuldigte die Privatklägerin geheissen, nach drinnen zu gehen, damit man alleine sein könne.