mit der Grossmutter der Privatklägerin und dem Ehemann der Grossmutter an einem Tisch gesessen. Dabei habe er der auf seinem Schoss sitzenden Privatklägerin [geb. 22. November 2004] in die Hose gegriffen und diese zwischen den Beinen berührt. Anschliessend sei er mit der Privatklägerin und deren Schwester in die Büroräumlichkeiten gegangen. Dort habe er der Privatklägerin unter das T-Shirt gegriffen und ihre Brüste geknetet (Ziff. I.1.1. der Anklageschrift). Der zweite Vorfall habe sich am 5. Juli 2014 ereignet. An diesem Tag habe der Beschuldigte die Privatklägerin beim Garagentor auf die Lippen geküsst.