4. Anträge der Parteien 4.1 Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte an der Berufungsverhandlung, es sei festzustellen, dass der erstinstanzliche Schuldspruch wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen am 05.07.2014 z.N. der Privatklägerin, in Rechtskraft erwachsen sei.