[Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen und reduzierte Verfahrenskosten ohne schriftliche Begründung] 3. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 6‘085.15 an die Straf- und Zivilklägerin B.________. 2 III. A.________ wird in Anwendung von [Art.] 49 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO weiter verurteilt: