unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 3‘986.85 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3700.00 und Auslagen von CHF 115.90, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘815.90, an den Kanton Bern. [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen und reduzierte Verfahrenskosten ohne schriftliche Begründung] II. A.________ wird schuldig erklärt: der sexuellen Handlungen mit Kindern z.N. von B.________, begangen in V.________, T.________Strasse am 05.07.2014 (Ziff. 1.2 AKS)