38 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2 der Gesamtkosten aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung von G.________), total ausmachend CHF 2‘901.50. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘500.00. III. 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ werden für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: