22.7 Tagessatz Bei der Bemessung der Tagessatzhöhe wurde das geringe Einkommen, bestehend einzig aus der AHV und den Ergänzungsleistungen, berücksichtigt (pag. 18 279 f.). Ferner kann auf das vorinstanzliche Berechnungsblatt auf pag. 18 162 verwiesen werden, aus dem sich die Höhe des Tagessatzes von CHF 30.00 ergibt. 22.8 Fazit Zusammenfassend ist der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30.00, insgesamt CHF 3‘000.00, zu verurteilen. Die Probezeit beträgt drei Jahre. V. Kosten und Entschädigung