35 2001 auf. Seither ist es zu keiner Verurteilung mehr gekommen. Die Voraussetzungen für den bedingten Strafvollzug der Geldstrafe sind gegeben. Eine unbedingte Strafe würde ohnehin am RIP-Verbot scheitern. Aus dem gleichen Grund ist zudem von einer Verbindungsbusse abzusehen.