Aus dem aktuellen Strafregisterauszug (pag. 18 282) ergibt sich, dass der Beschuldigte am 21. November 2001 durch das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht wegen mehrfacher Veruntreuung und Widerhandlungen gegen das AHVG zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war, dies unter Anrechnung von 57 Tagen Untersuchungshaft und unter Auferlegung eines Berufsverbots von fünf Jahren. Am 15. November 2006 wurde der Beschuldigte aus dem Strafvollzug bedingt entlassen, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Weitere Vorstrafen weist er keine aus. Auch sind keine neuen Verfahren gegen ihn hängig.