Heute sei er in Wohngemeinschaften engagiert und präsidiere die im Verfahren bekannten Genossenschaften unentgeltlich. Es sei richtig, dass er neben der AHV und Ergänzungsleistungen keine weiteren Einkünfte habe. Er bezahle rund CHF 1‘400.00 Miete inklusive Nebenkosten, die Krankenkasse betrage rund CHF 400.00, Leasings habe er keine. Die Betreibungen, die sich aus dem Betreibungsregisterauszug ergäben, seien Steuerforderungen aus der Zeit vor seiner Verurteilung. Gesundheitlich könne er nicht klagen (pag. 18 132 f.).