33 Seine Frau sei im Januar 2016 gestorben. Sein Sohn habe schwere psychische Probleme, daher sei dies alles etwas eine Beschäftigungstherapie für ihn. Vermögen habe er keines, ein paar tausend Franken auf dem Konto, Schulden habe er von früher her (pag. 175 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte seine bisherigen Aussagen zur Person und ergänzte, er habe im Jahr 1974 mit dem Fürsprecherpatent abgeschlossen. Heute sei er in Wohngemeinschaften engagiert und präsidiere die im Verfahren bekannten Genossenschaften unentgeltlich.