Ebenso wirkt sich die Annahme eines direkten Vorsatzes bezüglich der Geschädigten I.________ nicht auf die Strafzumessung aus. Der direkte Vorsatz entspricht der Strafe der objektiven Tatschwere. Insgesamt ist mithin von einer gerade noch geringen subjektiven Tatschwere auszugehen. Es bleibt bei 100 Strafeinheiten.