22.2 Tatkomponenten 22.2.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Unter dem Titel der objektiven Tatschwere ist auf das Ausmass des verschuldeten Erfolges und auf die Art und Weise der Herbeiführung einzugehen: Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs erweist sich im Rahmen dessen, was bei einem Pfändungsbetrug denkbar ist, als nicht sehr gross. Zwar sind die CHF 18‘500.00, welche den Genossenschaften C.________, D.________ und E.______