Dabei spielt keine Rolle, aus welcher Quelle die Einnahmen stammen. Massgebend ist die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Auf der anderen Seite ist abzuziehen, was gesetzlich geschuldet ist oder dem Täter wirtschaftlich nicht zufliesst. Speziell erwähnt werden im Gesetz allfällige Familienund Unterstützungspflichten, dies weil die Familienangehörigen von der Einschränkung des Lebensstandards möglichst nicht in Mitleidenschaft gezogen werden sol-